|
/ /
REACH-Verordnung 1907/2006 |
Sehr geehrte(r) Geschäftspartner(in),
seit dem 1.Juni 2007 ist die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) in Kraft getreten.
Diese europäische Verordnung zwingt alle Hersteller, Importeure, Verwender und Vertreiber von chemischen Stoffen eine Registrierung dieser Stoffe durchführen zu lassen, wenn sie in Jahresmengen >1 Tonne produziert werden.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen der Vorregistrierung.
Nicht vorregistrierte chemische Stoffe, die aber der Registrierungspflicht unterliegen, dürfen nach der REACH-Verordnung in der EU ab 2009 nicht mehr in den Handel gebracht werden.
Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass die chemischen Stoffe, die wir von Ihnen beziehen, entsprechend der REACH-Verordung behandelt werden. Falls auf Grund der REACH-Verordnung einige Stoffe nicht mehr geliefert werden können, bitte ich um umgehende Mitteilung.
Die Firma Rudolf Uhlen GmbH stellt ihrerseits qualitativ hochwertige Arbeitsschutzartikel für den Gesichts- und Augenschutz her, jedoch aus Materialien, die nicht der Meldpflicht unterliegen:
- Scheiben aus den Polymeren Polycarbonat und Cellulose Acetat
- Kopfhalterungen aus Polypropylen
- Halterungen aus Aluminium und diversen Normteilen
- Lacke, Verdünnungen und Kleber werden in geringen Mengen <200 Kg/a verbraucht.
Ich hoffe, dass wir mit diesem Hinweis über die bei uns verwendeten Materialien Ihnen gegenüber unsere Informations- und Auskunftspflicht erfüllt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Uhlen GmbH
|
|
|
|