Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Rudolf Uhlen GmbH / Haan
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern und Unternehmern.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Etwa abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde unsererseits ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. - Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung nicht ausdrücklich bestätigt. Sollte gleichwohl eine Zugangsbestätigung erfolgen, stellt diese noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Im Übrigen kann eine etwaige Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit der bestellten Waren unverzüglich informiert. Eine etwa bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. - Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. Die Geschäftsbedingungen sind im Übrigen auf unserer Internetseite www.aschua-uhlen.de bei Vertragsschluss abrufbar und können von dort in wiedergabefähiger Form heruntergeladen und gespeichert werden.
§ 3 Preise / Zahlungsweise
- Die im Katalog aufgeführten oder von uns angebotenen Preise sind verbindlich und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, gegenwärtig in Höhe von 19 %.
In diesen Preisen sind die Kosten für Versendung und Verpackung nicht enthalten. Diese werden gegenüber dem Kunden gesondert belastet.
Die Kosten für die Verpackung als auch für die Versendung der bestellten Waren belasten wir dem Kunden zu Selbstkostenpreisen in jeweils aktueller Höhe zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültigen Kosten für Verpackung und Versendung können vom Kunden bei uns abgefragt werden. - Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware den in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtpreis einschließlich Verpackungs- und Versandkosten
− innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto
− innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug
gerechnet jeweils ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld
− bei einem Geschäft mit einem Verbraucher mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB
− bei einem Geschäft mit einem Unternehmer mit 8 Prozentpunkten über demjeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB
zu verzinsen. Im Übrigen behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. - Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche zuvor rechtskräftig festgestellt oder aber von uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferfristen
- Von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen sind unverbindlich. In der Regel erfolgt die Auslieferung der bestellten Ware allerdings innerhalb von zwei Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung.
Lieferfristen und –termine sind dabei eingehalten, wenn wir bis zu deren Ablauf die Auslieferung aus unserem Unternehmen veranlasst haben.
Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Maßnahmen wie beispielsweise bei Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie sonstiger unvorhersehbarer Hindernisse. Gleiches gilt auch in dem Fall, wenn solche Umstände bei einem unserem Vorlieferanten eintreten. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer unverzüglich mit.
Falls wir in Verzug mit der Lieferung geraten, kann der Käufer erst nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Gefahrübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über, sofern der Käufer Unternehmer ist.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. - Der Übergabe steht gleich, wenn der Käufer in Verzug mit der Annahme der bestellten Ware ist.
§ 6 Gewährleistung
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Kunden müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
− zwei Wochen ab Empfang der Ware, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt,
− zwei Monaten ab Empfang der Ware, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt,
schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. - Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir Vertragsverletzung vorsätzlich verursacht haben. - Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig (Ziffer 4. dieser Bestimmung) angezeigt hat.
- Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht etwaige Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. - Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Veranlassung sowie auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware, sowie den Wechsel des Wohnsitzes oder aber der geschäftlichen Niederlassung hat uns der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Haan, den 1. Februar 2008
Rudolf Uhlen GmbH